Der große Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ hat Wunsch und Wille weiter Teile der bayerischen Bevölkerung deutlich gemacht, unser Land ökologischer auszurichten und dem Natur- und Artenschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen. Dem muss die bayerische Politik gerecht werden.
Durch den „Runden Tisch“ zur Artenvielfalt, die geplante Annahme des Volksbegehrens durch den Landtag und das bereits am 02. Mai von den beiden Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetz werden kraftvolle Zeichen für mehr Artenschutz und ein versöhntes Miteinander von Ökologie und Landwirtschaft gesetzt.
Zu einigen Punkten des Volksbegehrens, wie Regelungen zum Biotopverbund Offenland und zu Streuobstwiesen als Biotop sowie fest vorgegebene Mäh- und Walztermine für Wiesen, haben wir Verbesserungen vorgenommen, um unbeabsichtigte Härten für die Landwirtschaft abzufedern und um zu gewährleisten, dass die Vorschriften den regionalen Gegebenheiten in ganz Bayern gerecht werden.
Darüber hinaus wird ein weit über das Volksbegehren hinausgehendes Maßnahmenpaket für die Landwirtschaft und den Arten- und Naturschutz Gesetz und damit bindendes Landesrecht. Dazu gehören z.B. ein finanzieller Ausgleich bei Streuobstwiesen, die damit – obwohl sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlich geschütztes Biotop sein werden – weiter gepflegt und bewirtschaftet werden können. Klargestellt wird zudem, dass ein beschränkter Pestizideinsatz in Streuobstwiesen bei sachlicher Notwendigkeit möglich sein wird, z. B. zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege.
Ein „Kommunales Biodiversitätsprogramm“ wird als Teil des Vertragsnaturschutz¬programms im Gesetz verankert und es werden Biodiversitätsberater sowie Wildlebensraumberater installiert. Die äußerst erfolgreichen Programme Vertragsnatur¬schutz und Vertragsnaturschutz Wald sowie das Landschaftspflegeprogramm werden gesetzlich festgeschrieben und die Landschaftspflegeverbände flächendeckend ausgebaut.
Weiteres Ziel ist eine klimaneutrale Staatsverwaltung. Staatliche Gebäude sollen so weit wie möglich begrünt werden und auf staatlich bewirtschafteten Flächen wird der Einsatz von Totalherbiziden grundsätzlich verboten. Zur Eindämmung der Lichtverschmutzung wird die Fassadenbeleuchtung öffentlicher Gebäude ab 23:00 Uhr abgeschaltet und ein Verbot der Lichtwerbung im Außenbereich erlassen.
Beim Straßenbau soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen und gleichzeitig sollen Straßenrandstreifen als Magergrünland angelegt und Lärmschutzanlagen begrünt werden. Auf staatlichen Flächen, die an Gewässern 1. und 2. Ordnung liegen, wird der Gewässerrandstreifen auf 10 m Breite ausgedehnt – 5 m mehr als im Gesetzentwurf des Volksbegehrens gefordert. In bayerischen Schulen werden zusätzliche Lehrinhalte zur Alltagskompetenz und Lebensökonomie als neues Bildungsziel eingeführt.
Neue und gesteigerte Förderungen sowie die Schaffung neuer Stellen für eine erfolgreiche Umsetzung der oben genannten Maßnahmen, sowie zahlreiche weitere Punkte, die wir in einem Entschließungsantrag zusammenfassen werden, flankieren den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. So sollen z.B. grüne Bänder und Blühstreifen sowie das bayernweite Netz Biodiversität zusätzlich gefördert und die Förderprogramme für Weidetierhalter optimiert werden. Ebenso ist eine Ausweitung des Förderprogramms „Grüne Oasen“, durch das Leitarten in landwirtschaftlich besonders intensiv genutzten Gebieten gestärkt werden, vorgesehen. Darüber hinaus wird z.B. staatliches Fachpersonal für eine weitere Optimierung der biologischen Vielfalt in den Wäldern aufgestockt.
Das Gesetz wird Artenschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft in Einklang bringen und Natur- und Artenschutz nachhaltig verbessern. Denn Artenschutz ist nicht alleine Aufgabe der Landwirtschaft sondern geht alle an: Privatleute ebenso, wie Kirchen und Kommunen.
Am Ende steht ein Generationenvertrag, der Bayern zum Vorreiter in Deutschland macht. Und dabei ist Bayern im bundesweiten Vergleich bereits das Land mit den meisten Naturparken und mit dem prozentual höchsten Naturpark-Flächenanteil. 19 bayerische Naturparke umfassen mit einer Gesamtfläche von knapp 2, 1 Millionen Hektar ca. 30 % der Landesfläche. Zudem haben wir ein starkes Vertragsnaturschutzprogramm und das deutschlandweit einzigartige Kulturlandschaftsprogramm, an dem aktuell fast jeder zweite bayerische Landwirt teilnimmt. Rund eine Million Hektar, das ist fast ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in Bayern, steht unter Vertrag! Kein anderes Bundesland gibt so viel für Ausgleichsmaßnahmen aus wie Bayern.
Der mit dem Runden Tisch begonnene Dialog und das neue konstruktive Miteinander aller Beteiligten sollen weiter fortgeführt werden. Dafür stehen die beiden Regierungsfraktionen und die Staatsregierung gemeinsam ein. Deshalb werden die erarbeiteten und auch die eventuell noch hinzukommenden Empfehlungen spätestens in einem Jahr evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Zur Videoaufzeichnung der Pressekonferenz, in der CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer und Ministerpräsident Dr. Markus Söder über das Gesamtgesellschaftliche Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz sprechen, gelangen sie hier.
Den erwähnten Entschließungsantrag „Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern rasch umsetzen!“ finden Sie hier.