Am 28. Januar fand im Landtag ein Spitzengespräch mit Vertretern aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit den Arbeitskreisen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Umwelt und Verbraucherschutz statt. Mit dabei war auch die Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber.
Expertengespräch zur Gülledüngung und Ausbringung. Foto: CSU-Fraktion
Die Düngeverordnung schreibt vor, dass Gülle nur noch mehr streifenförmig auf dem Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden darf, um Ammoniakemissionen so weit wie möglich zu verhindern. Bei vergleichbar geringen Ammoniakemissionen sind Ausnahmen möglich. Auch naturräumliche oder agrarstrukturelle Besonderheiten bieten Möglichkeiten, von der vorgeschriebenen Ausbringungstechnik abzuweichen.
Für die Arbeitskreise bietet die Erfahrung der Teilnehmer, die offene Diskussion und die vorgebrachten Vorschläge zur zukünftigen Gülleausbringung eine wichtige Grundlage, um für die für Gülleausbringung in Bayern umwelt- und zugleich praxisgerechte Vorgaben entwickeln zu können. Die Ergebnisse des Gesprächs werden einfließen in die bayerischen Regelungen zur Gülledüngung, dabei sollen gerade die Herausforderungen kleiner Betriebe und von Standorten in Steillagen besondere Berücksichtigung bei neuen Vorgaben finden.