Antragssuche

Haushaltsplan 2024/2025
hier: Organisierte Erste Hilfe: Region der Lebensretter App
(Kap. 03 24 Tit. 633 89)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/1666

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Holger Dremel, Bernhard Seidenath, Daniel Artmann, Barbara Becker, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Werner Stieglitz, Martin Stock, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 03 24 wird der Ansatz im Tit. 633 89 (Zuweisungen und Erstattungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige) im Jahr 2024 einmalig von 749,0 Tsd. Euro um 20,0 Tsd. Euro auf 769,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Rund 70.000 Menschen erleiden in Deutschland pro Jahr einen Herz-Kreislaufstillstand. Trotz der verbesserten medizinischen Versorgung liegt ihre Überlebensrate immer noch bei nur 10-15%. Bereits nach drei bis fünf Minuten treten irreversible Schäden auf, der Rettungsdienst kommt in diesen Fällen oft zu spät. Eine echte Überlebenschance haben Patienten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, wenn umgehend mit der Wiederbelebung begonnen wird. Die App des gemeinnützigen Vereins Region der Lebensretter, die von führenden Notfallmedizinern mit entwickelt wurde, sorgt dafür, dass medizinisch ausgebildete Ersthelfer in kürzester Zeit beim Patienten eintreffen, gezielt zu öffentlich verfügbaren AEDs geleitet werden und geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen übernehmen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Zurück zur Übersicht