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Haushaltsplan 2024/2025
hier: Wissenschaftliche Untersuchung zur Bedarfsfeststellung einer Randzeitenausweitung an ausgewählten RTH-Standorten
(Kap. 03 24 Tit. 526 11)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/1665

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Holger Dremel, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Manuel Knoll, Harald Kühn, Werner Stieglitz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 03 24 wird der Ansatz im Tit. 526 11 (Gutachten zur Steigerung der Effizienz des Rettungsdienstes) im Jahr 2024 einmalig von 500,0 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 700,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Mit 15 Luftrettungsstandorten (11 Rettungstransporthubschrauber (RTH) und 4 Intensivtransporthubschrauber (ITH)) verfügt Bayern über so viele Rettungshubschrauber wie kein anderes Bundesland und hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle inne. Aktuell werden die ITH München, Nürnberg und Regensburg bereits rund um die Uhr betrieben, womit in den Ballungszentren ganzjährig auch bei Dunkelheit Luftrettungsmittel zur Verfügung stehen.


Um einem veränderten Freizeitverhalten und dem damit in den Freizeitregionen gestiegenen Einsatzgeschehen in den Tagesrandzeiten einerseits, aber auch eine Stärkung der luftrettungsdienstlichen Vorhaltung in ländlichen Regionen im Allgemeinen Rechnung zu tragen, bedarf es einer Ausdehnung der RTH-Betriebszeiten in die Tagesrandzeiten.


Dem kommt umso mehr Bedeutung zu, als dass sich die RTH-Ausstattung in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt hat und ein RTH-Betrieb bei Dunkelheit technisch heute sicherer möglich ist. Zu einer bedarfsgerechten Festlegung der Betriebszeiten an den einzelnen RTH-Standorten bedarf es einer bayernweiten wissenschaftlich fundierten Untersuchung. Die mit der Fraktionsinitiative finanzierte wissenschaftliche Untersuchung (Randzeitenausweitung) stellt eine gesondert zu beauftragende einmalige Gutachtensleistung dar. Eine landesweite Begutachtung einer Randzeitenausweitung ist bundesweit einmalig, womit Bayern seine bisherige Vorreiterrolle weiter unterstreichen wird.


 


 

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