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Überarbeitung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zum 01.01.2025

01.10.2024 - Antrag | 19/3518

Initiatoren:
Holger Dremel, Winfried Bausback, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten, ob und wie im Rahmen der Verlängerung und Überarbeitung der mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tretenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien die Förderung von Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern und die Aufnahme weiterer neuer Fördertatbestände in den Blick genommen wird, um die erst zum 01.07.2023 vorgenommenen, massiven Steigerungen der Festbeträge in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien mit neuen fachlichen Schwerpunkten zu bereichern. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob und ggf. wie die Ausbildung vor Ort unterstützt und Anreize beim freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Feuerwehren oder bei interkommunaler Zusammenarbeit geschaffen werden können. Hierüber ist dem Landtag schriftlich zu berichten.



Die derzeit geltenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien treten mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Sie sollen verlängert und dabei überarbeitet und aktualisiert werden.


Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst sind Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden. Die staatliche Förderung in den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien soll es den Kommunen ermöglichen, die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen und diese in Feuerwehrhäusern und in Feuerwachen unterzubringen.


Bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) die Förderfestbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern und der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten kräftig angehoben: So wurden ab 1. Juli 2023 die Festbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern verdoppelt und die Festbeträge für Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht. Auf Grund dieser Neuregelung sind jährliche Mehrausgaben von mehr als 20 Millionen Euro zusätzlich zu erwarten. Alleine in den Jahren 2020 bis 2023 wurden rund 185 Millionen Euro an Feuerwehrförderung an die Kommunen ausbezahlt.


Gleichwohl ist das Zuwendungswesen an die Kommunen für Ihre Feuerwehren stets zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen. So kann die Aufnahme neuer Fördertatbestände wie beispielsweise die erstmalige Schaffung von geschlechtergetrennten Sanitärräumen oder der Neubau von Übungshäusern für die Ausbildung, in Betracht kommen. Hierbei müssen jedoch auch die finanziellen Spielräume der Feuerschutzsteuer berücksichtigt werden.


Das StMI wird gebeten, diese Maßstäbe seiner Überarbeitung zu Grunde zu legen und dem Landtag zu gegebener Zeit schriftlich zu berichten.


 

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