Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich - auch auf Bundesebene - dafür einzusetzen, die Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG) zu verbessern.
Konkret sollen
- auf Bundesebene die Leistungen der Pflegeversicherung für häuslich einschließlich in ambulant betreuten Wohngemeinschaften versorgte Pflegebedürftige häufiger und deutlicher an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst (d. h. dynamisiert) werden. Dies betrifft neben Pflegesachleistungen bei Versorgung durch Pflegedienste das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag sowie die Pflegehilfsmittelpauschale, aber insbesondere auch den Wohngruppenzuschlag. Durch die Dämpfung der Kostensteigerungen zugunsten der Pflegebedürftigen würde auch die Versorgung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften attraktiver. Weiterhin ist eine Aufhebung der Sektorengrenzen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung anzustreben, um eine personenzentrierte Versorgung nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen zu ermöglichen; sowie
- auf Landesebene die AVPfleWoqG einem Praxis-Check unterzogen und im Hinblick auf die besonderen Anforderungen von abWG überprüft werden. Ziel sollte hier eine bürokratische Vereinfachung bei trägerbetriebenen AbWG im Sinne aller Beteiligter sein.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (AbWG) sind innovative Konzepte für ein Leben im Alter, die sich steigender Beliebtheit erfreuen: Zwischenzeitlich gibt es in Bayern knapp 500 AbWG mit knapp 4.000 ambulant betreuten Menschen. Allensbach-Studien zu Vorstellungen der Bevölkerung zu Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit unterstreichen, dass ein deutlich größerer Teil der Bevölkerung ambulant betreute WGs gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen bevorzugen würde. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft soll pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen ermöglichen.
Durch die steigenden Personalkosten, durch höhere Energie- und auch Miet-kosten sehen sich ambulant betreute WGs vielfach vor dem Aus, werden aktuell Planungen neuer Wohngruppen zurückgestellt, ziehen sich Investoren zurück und signalisieren auch Sozialhilfeträger, dass sie nicht bereit sind, die Kosten für sozialhilfeberechtigte Personen in ambulant betreuten WGs zu übernehmen. AbWG sollten vergleichbar dem stationären Bereich finanziell unterstützt werden: Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt und die ab dem 1. Januar 2024 erhöht werden, sollten entsprechend auch für AbWG steigen. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege. Anders ausgedrückt würden die Nutzerinnen und Nutzer so in den ersten Monaten finanziell am stärksten persönlich belastet.
Für AbWG sollte es zudem keine weiteren Anforderungen geben, die den Betrieb in der Praxis erschweren: weder bei personellen noch bei baulichen Standards. Für die Heimaufsichten war bisher nur die Ergebnisqualität prüfungsrelevant, nicht aber - anders als bei vollstationären Pflegeeinrichtungen - strukturelle und Vorgaben zur Prozessqualität. Es müssen die Wohnformen gestärkt werden, die Raum für eine größtmögliche Selbstständigkeit bieten, ohne dabei die nötige pflegerische Versorgung zu vernachlässigen!