Antragssuche

Geothermie-Ausbau in Bayern trotz Ampel-Bremse voranbringen

31.01.2024 - Antrag | 19/2362

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Maximilian Böltl, Stefan Ebner, Thomas Huber, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert,



  1. ein Konzept zügig weiterzuentwickeln, wie sie - sobald der Bund geklärt hat, wie er die Fündigkeitsrisikoversicherung aufsetzt - die verbleibenden Lücken bei der Absicherung des Fündigkeitsrisikos von Geothermie-Vorhaben reduziert;

  2. ein Kreditprogramm über die LfA-Förderbank zu prüfen, um die Finanzierung von Geothermie-Vorhaben und Wärmenetzen zu verbessern, sowie über die Inanspruchnahme von bestehenden Fördermöglichkeiten zu berichten;

  3. zu prüfen, inwieweit die Verlegung von Fernwärmetransportleitungen durch Bannwald erleichtert werden kann, indem Ausgleichspflanzungen im Sinne von Art. 9 Abs 6 S. 2 BayWaldG nicht mehr zwingend im gleichen Waldgebiet vorzunehmen sind, sondern auch in anderen Waldgebieten in räumlicher Nähe ermöglicht werden;

  4. im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Förderung von Geothermie-Vorhaben zu berichten, dabei ist insbesondere auf EU-Beihilferecht sowie das bayerische Haushalts- und Bürgschaftsrecht einzugehen.

  5. im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zu berichten, mit welchen Einschnitten sie durch den Stopp sowie die mögliche Überarbeitung und Reduzierung der Bundesförderprogramme rechnet und welche Auswirkungen diese auf die Weiterentwicklung der Geothermie in Bayern haben werden;

  6. im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zu berichten, wie sie die Kommunen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung und ihrer anschließenden Umsetzung bei der Planung und Durchführung von Geothermie-Vorhaben unterstützt;



Die Geothermie hat ein riesiges Potenzial für die Wärmeversorgung. Geothermie ist grundlastfähig und bietet Kommunen und Wirtschaft die Möglichkeit einer heimischen, dezentralen und unabhängigen Energieversorgung. Dennoch wird die Geothermie von der Ampel bisher vernachlässigt:


Die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigte Fündigkeitsrisikoversicherung ist bisher weder umgesetzt, noch herrscht überhaupt Klarheit über die Pläne. Dies ist umso problematischer, da die Maßnahmen des Bundes zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Geothermie-Bohrungen auch den bayerischen Unterstützungsspielraum bestimmen. Es ist daher wichtig, die Überlegungen des Bundes eng zu begleiten und parallel ein Konzept für die eigenen Aktivitäten zu entwickeln, damit diese im Anschluss zeitnah umgesetzt werden können und nicht weitere Zeit zu verlieren. Aufgrund der hohen Investitionskosten für die Bohrungen und den Ausbau der Wärmenetze ist zudem eine Unterstützung für die Kommunen bei der Finanzierung notwendig. Hier kann durch eine verbesserte Kreditfinanzierung ein erhebliches Investitionsvolumen generiert werden.


Daneben kommen etliche Wärmeprojekte in Verzug, weil die Verlegung von Fernwärmetransportleitungen im Bereich von Bannwald gemäß Art. 9 Abs. 6 S. 2 BayWaldG nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass Ausgleichsflächen mit neuem Bannwald im gleichen Waldgebiet geschaffen werden. Dies stellt jedoch insbesondere in Ballungsräumen mit hoher Flächenkonkurrenz ein objektives Hindernis für Wärmeprojekte dar. Gleichzeitig ist gerade in dicht besiedelten Gebieten der Fernwärmeausbau für eine klimafreundliche Wärmeversorgung von hoher Bedeutung. Daher ist eine Gesetzesänderung dahingehend zu prüfen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen mittels einer Ausnahmeregelung von Art. 9 Abs. 6 S. 2 die Schaffung der notwendigen Ausgleichsflächen auch in anderen Waldgebieten in räumlicher Nähe ermöglicht werden kann, ohne die Funktion des jeweiligen Bannwalds spürbar zu beeinträchtigen. Beispielsweise könnte ein solcher Ausnahmetatbestand mit dem Erfordernis einer vorrangig unterirdischen Verlegung von Wärmeleitungen entlang von Rückewegen verknüpft werden, um die Notwendigkeit etwaiger Rodungen im Bannwald zu minimieren.


Das Förderprogramm -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze- (BEW) ist zwar im September 2022 endlich gestartet, allerdings hat es der Bund von Anfang an, gemessen an der Vielzahl neuer Projekte und dem hohen Finanzvolumen pro Projekt, mit deutlich zu wenigen Mitteln ausgestattet und mit einer Laufzeitbegrenzung bis 2026 deutlich zu kurz angelegt. Verschärfend kommt nun hinzu, dass die Ampel aufgrund ihres verfassungswidrigen Haushalts sogar die laufende BEW-Förderung gestoppt hat und zu befürchten ist, dass bereits in Aussicht gestellte Mittel gekürzt werden. Für den Hochlauf der Geothermie und den Ausbau der Wärmenetze drohen dadurch massive Verzögerungen bis hin zum Aus, da die langfristigen und komplexen Projekte derzeit keinerlei Planungsperspektive und Investitionshorizont für die Beauftragung der Firmen für den Ausbau haben. Eine Benachteiligung der Geothermie liegt auch dahingehend vor, dass gleichzeitig die -Bundesförderung für effiziente Gebäude-, die zum Beispiel den Einbau von Wärmepumpen fördert, nicht vom Förderstopp betroffen. Es ist daher wichtig, ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand und die möglichen Auswirkungen zu gewinnen, um Verbesserungen auf Bundesebene einfordern und den nötigen Handlungsdruck erzeugen zu können.


Mit der Verabschiedung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) hat der Bund Ende 2023 die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 für größere Gemeinden (mit mehr als 100.000 Einwohner) bzw. 30. Juni 2028 für kleinere Gemeinden (mit 100.000 Einwohner oder weniger) geschaffen. Die Geothermie wird hier voraussichtlich für zahlreiche Kommunen eine prüfenswerte Option zur künftigen Wärmeversorgung darstellen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum WPG wurden finanzielle Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Unterstützung der Wärmeplanung in den Ländern durch den Bund angekündigt, die bisher ebenfalls noch nicht umgesetzt wurden. Umso wichtiger ist es auch hier, dass die Kommunen in Bayern in diesem Prozess durch zielgenaue Unterstützungs-, Beratungs- und Informationsangebote hinsichtlich der Planung und Durchführung von Geothermie-Vorhaben begleitet werden.

Zurück zur Übersicht