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Die richtigen Folgerungen aus den PISA-Ergebnissen ziehen V:
Integration stärken

12.03.2024 - Antrag | 19/2190

Initiatoren:
Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber, Winfried Bausback, Konrad Baur, Norbert Dünkel, Wolfgang Fackler, Kristan Freiherr von Waldenfels, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Björn Jungbauer, Andreas Jäckel, Tobias Reiß, Helmut Schnotz, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Tobias Beck, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag erkennt die großen Anstrengungen an, die die Schulen in den vergangenen Jahren bei der Integration der vielen nach Bayern zugewanderten und geflüchteten Kinder und Jugendlichen geleistet haben.


Zudem begrüßt der Landtag die Weiterentwicklung des Konzepts zur schulischen Erstintegration für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sowie die Vorbereitung der verpflichtenden Sprachstandserhebungen durch die Staatsregierung. Alle Kinder, die an bayerischen Schulen unterrichtet werden, sind unsere Kinder.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Weiterentwicklung der in diesem Bereich bestehenden Instrumente Folgendes besonders zu beachten und dazu zu berichten:



  • Die Sprachförderung muss bei Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse oberste Priorität haben. Diese sind in eigenen Klassen oder Gruppen, ggf. auch im Rahmen von DeutschPLUS, gezielt so lange zu fördern und sollen erst dann vollständig integriert werden, wenn sie so gut Deutsch können, dass sie in allen Fächern anschlussfähig lernen können und vom sog. -Sprachbad- im Austausch mit deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern profitieren. In diesem Zusammenhang soll die gegebene Möglichkeit eines zweijährigen Besuchs der Deutschklasse einzelfallbezogen und sorgfältig geprüft werden.


    • Bei der Vorbereitung der ab März 2025 geplanten verpflichtenden Sprachstandserhebungen sollen die Synergien zwischen den schulischen Sprachtests, den bisherigen Test in den Kindertageseinrichtungen und der medizinischen (reformierten) Schuleingangsuntersuchung passgenau genutzt werden;

    • sind zur Konzeptionierung und Durchführung die vorhandenen schulischen wie außerschulischen Kompetenzen zu nutzen;

    • und ist für den Fall eines Sprachförderbedarfs eine hohe Passung zwischen den diagnostizieren Defiziten und den anschließenden Sprachfördermaßnahmen anzustreben.


  • Passende Integrations- und Sprachfördermaßnahmen sind grundsätzlich an allen Schularten durchzuführen.

  • Beim Übergang vom Kindergarten in die Schule ist auf eine zuverlässige, datenschutzkonforme Informationsweitergabe zu achten.

  • Die wachsenden Ganztagsangebote bieten über den Unterricht hinaus die Möglichkeit, Sprachförderung und Integration zu unterstützen. Dieses Potential ist noch konsequenter zu nutzen.



Die jüngste PISA-Studie hat für Deutschland die Erkenntnis ergeben, dass der Kompetenzrückgang von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in der ersten Generation im Vergleich zu 2012 besonders hoch ausfällt. Daher ist diese Gruppe gezielt in den Blick zu nehmen, um ihr Leistungsniveau insgesamt zu heben. Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe an Kultur und Bildung.


Die Forschung hat gezeigt, dass die anhaltende Sprachförderung dafür entscheidend ist. Daher muss den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Zeit gegeben werden, die sie für den Spracherwerb brauchen, um erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen und anschlussfähig lernen zu können. Das Genehmigungsverfahren für die Einrichtung von Deutschklassen soll überprüft und möglichst vereinfacht werden. Bei der Aufnahme der Kinder und Jugendlichen ist eine Anamnese von deren Lebens- und Bildungsrucksack erforderlich, um ihre Bedürfnisse und ihr Potential kennenzulernen.


Die Regierungskoalition hat sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung von frühzeitigen, verpflichtenden Sprachtests mit entsprechenden verpflichtenden Fördermaßnahmen zum Ziel gesetzt. Der Landtag möchte die dafür notwendigen aufwändigen Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse durch einige Hinweise unterstützen. Das Ziel ist der größtmögliche Erfolg dieser Maßnahme gerade auch im Sinne der betroffenen Kinder. Daher sind alle Ressourcen optimal zusammenzuführen und zu nutzen, auch um Schulen, Kindertagesstätten und weitere Beteiligte mit den neuen Aufgaben nicht zu überfordern.


Die Integration einer großen Zahl an Schülerinnen und Schülern ist eine große Herausforderung. Daher sollen sich grundsätzlich alle Schularten beteiligen. Die Überlastung einer Schulart wird durch eine sinnvolle Verteilung der Integrations- und Sprachfördermaßnahmen verhindert.


Um alle Kinder entsprechend ihrer Bedarfe von Anfang an optimal fördern zu können, ist eine zuverlässige und datenschutzkonforme Weitergabe der relevanten Informationen beim Übergang vom Kindergarten in die Schule sicherzustellen.


Bei den vielfältigen Ganztagsangeboten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Integration und Spracherwerb - auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Sportvereinen oder Musikschulen - weiter zu unterstützen. Die bestehenden Möglichkeiten und deren Potential sind weiterhin und noch konsequenter zu nutzen.

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