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Heilpädagogische Unterrichtshilfen und Heilpädagogische Förderlehrkräfte im Förderschuldienst

11.04.2024 - Antrag | 19/2013

Initiatoren:
Ute Eiling-Hütig, Alfred Grob, Norbert Dünkel, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur, Alexander Dietrich, Wolfgang Fackler, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Björn Jungbauer, Tobias Reiß, Jenny Schack, Andreas Schalk, Helmut Schnotz, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Tobias Beck, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller, Florian von Brunn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Ruth Müller, Simone Strohmayr, Arif Ta?delen, Markus Rinderspacher, Anna Rasehorn, Horst Arnold, Nicole Bäumler, Martina Fehlner, Christiane Feichtmeier, Sabine Gross, Doris Rauscher, Harry Scheuenstuhl, Ruth Waldmann, Katja Weitzel

Der Bayerische Landtag stellt fest, dass Heilpädagogische Unterrichtshilfen und Heilpädagogische Förderlehrkräfte im Förderschuldienst unverzichtbar für die Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen in Bayern sind. Aufgrund einer vielfach attraktiveren Bezahlung in anderen Beschäftigungsfeldern drohen diese Berufsgruppen aber zunehmend abzuwandern. Zudem ist die Tätigkeit an Förderschulen wegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Kinder und Jugendlichen sehr anspruchsvoll und herausfordernd. Deshalb ist eine bessere finanzielle Anerkennung dieser Tätigkeiten erforderlich. Der Landtag begrüßt das Schreiben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 23. April 2024, in dem diese die Höhergruppierung dieser Berufsgruppen fordert.


Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich bei der TdL intensiv dafür einzusetzen, die Entgeltordnung Lehrkräfte dahingehend anzupassen, dass für Heilpädagogische Unterrichtshilfen (HPU) und Heilpädagogische Förderlehrer (HFL) im Förderschuldienst eine verbesserte Eingruppierung ermöglicht wird. Der Bayerische Landtag appelliert an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, dieses Thema gemeinsam mit den Gewerkschaften zügig anzugehen.



In Bayern werden Heilpädagogische Unterrichtshilfen (HPU) und Heilpädagogische Förderlehrer (HFL) an Förderschulen beschäftigt und nach TV-L vergütet. Bisher sind HPU in Entgeltgruppe 9a TV-L und HFL in Entgeltgruppe 9b TV-L eingruppiert. Eine Verbesserung der Eingruppierung kann nur auf Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erreicht werden.


HPU und HFL sind zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen in Bayern unverzichtbar. An Förderzentren übernehmen HFL und HPU in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) die Gruppenleitungen. Im Schulbetrieb der Förderschulen sind sie insbesondere in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung unterstützend und ergänzend zu den Lehrkräften für Sonderpädagogik tätig und werden auch mit eigenverantwortlichen Aufgaben im Unterricht und mit der Führung von Unterrichtsgruppen unter Gesamtleitung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik betraut.


Kräfte aus diesem Personenkreis sind auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Die Kommunen und freie Träger von Kindertagesstätten vergüten Erzieherinnen und Erzieher nach höheren Tarifen, vielfach werden auch Arbeitsmarktzulagen gewährt. Aufgrund des bestehenden Mangels wird dies von vielen Kommunen und freien Trägern nicht nur im städtischen Bereich sondern auch im ländlichen Raum so gehandhabt. Deshalb wandert qualifiziertes Personal von den Förderschulen ab. Gleichzeitig ist die Gewinnung von qualifiziertem Personal für den Förderschuldienst erheblich erschwert.


Vor diesem Hintergrund beauftragte der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in seiner Sitzung am 11. Juli 2023 die Staatsregierung, sich bei der Mitgliederversammlung der TdL für die Gewährung einer außertariflichen Zulage einzusetzen. Die TdL lehnte einen entsprechenden Antrag Bayerns in ihrer Mitgliederversammlung am 16./17. Januar 2024 mit der Begründung ab, dass der Gesamtkomplex der Eingruppierung/Bezahlung der HFL und HPU nicht durch außertarifliche Zulagen, sondern nur mit den Gewerkschaften in der Entgeltordnung Lehrkräfte einer Lösung zugeführt werden kann.


Um den Förderschuldienst für HPU und HFL im Vergleich zur Tätigkeit in anderen Einrichtungen, die nach dem TVöD bzw. vergleichbaren Regelungen vergüten, konkurrenzfähig zu machen und den regulären Betrieb der Förderschulen aufrecht zu erhalten, ist eine Verbesserung der Eingruppierung dringend notwendig.

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