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Rahmenkonzept -Psychosoziale Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Strafverfolgung von Kinder- und Jugendpornografie-

09.04.2024 - Antrag | 19/1871

Initiatoren:
Holger Dremel, Alfred Grob, Petra Guttenberger, Winfried Bausback, Michael Hofmann, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Thomas Holz, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Andreas Schalk, Martin Stock, Karl Straub, Peter Tomaschko, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber, Martin Scharf, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag verurteilt (sexualisierte) Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen auf das Schärfste.


Der Landtag spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bayerischen Polizei und der Justiz, die mit hohem persönlichem Einsatz und unter extremer psychischer Belastung, gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen, seine Wertschätzung, seine Anerkennung und seinen Dank aus.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zum sog. Rahmenkonzept -Psychosoziale Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie- sowie zu der in der finalen Abstimmung befindlichen praxisgerechten Ausarbeitung des Rahmenkonzepts schriftlich zu berichten. Dabei soll insbesondere auch auf die Belastungen eingegangen werden, die für zuarbeitende Personen, wie etwa Schreibkräfte oder IT-Spezialisten entstehen und inwieweit auch diese Belastungen gemindert werden könnten. Der Zentrale Psychologische Dienst der Bayerischen Polizei (ZPD) und der Polizeiliche Soziale Dienst (PSD) des Polizeipräsidiums Unterfranken haben das Rahmenkonzept auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Informationen aus der Praxis erstellt. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord ist mit der praxisgerechten Ausarbeitung beauftragt, die sich derzeit in der finalen Abstimmung befindet.


Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert zu prüfen, ob die Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) derart geändert werden kann, dass für Ermittlungstätigkeiten zur Bekämpfung und Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie ggf. Zusatzurlaub gewährt werden kann. Über das Prüfergebnis ist dem Landtag schriftlich zu berichten.


Des Weiteren soll die Staatsregierung über ihre bisherigen Bemühungen auf Bundesebene (vgl. hierzu auch Beschluss des Bayerischen Landtags vom 19.07.2022, Drs 18/23723) berichten, die darauf zielen, dass die Verkehrsdatenspeicherung in dem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung vorgesehenen Rahmen umgesetzt wird, um so die Speicherung von IP-Adressen zu realisieren. Die damit einhergehende effektivere Möglichkeit, die Täter tatsächlich zu fassen zu kriegen und/oder aktuellen Kindesmissbrauch zu verhindern, spielt eine herausragend wichtige Rolle auch im Zusammenhang mit den Belastungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Polizei und der Justiz bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch auf sich nehmen. Ziel ist es, die Bundesregierung endlich dazu zu bewegen, den Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die IP-Adressen insbesondere in besonders dringlichen und schwerwiegenden Fällen, wie eben jenen bei der Bekämpfung der Kinderpornografie und von Kindesmissbrauch, zu ermöglichen.



Die Arbeit im Ermittlungs- und Tätigkeitsbereich zur Bekämpfung und Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie bringt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Justiz spezifische Herausforderungen mit sich und ist regelmäßig mit erheblichen mentalen und psychischen Belastungen verbunden. Aus diesem Grunde haben der Zentrale Psychologische Dienst der Bayerischen Polizei (ZPD) und der Polizeiliche Soziale Dienst (PSD) des Polizeipräsidiums Unterfranken das Rahmenkonzept Psychosoziale Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Informationen aus der Praxis erstellt. Darüber hinaus ist eine praxisorientierte Ausarbeitung des Rahmenkonzepts, insbesondere zu den Faktoren -Gesundheitsorientierte Führung und Personalauswahl-, -(Vorbereitungs-)Fortbildung für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-, -Gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld und Dienstbetrieb- sowie -Spezielle Maßnahmen der Psychosozialen Versorgung- in der finalen Abstimmung.  


Über die Inhalte und Handlungsempfehlungen für effektive Entlastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll nach Inkrafttreten und Umsetzung des Rahmenkonzepts samt praxisorientierter Ausarbeitung informiert werden.


In der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) ist aktuell noch keine spezielle Regelung für die Arbeit im Ermittlungs- und Tätigkeitsbereich der Kinder- und Jugendpornografie zur Gewährung eines Zusatzurlaubes enthalten. Es ist daher zu überprüfen, ob ggf. die explizite Aufnahme einer Möglichkeit zur Gewährung von Zusatzurlaub in § 4 UrlMV in Frage kommt.


Laut einem Bericht des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI), der im Innenausschuss in der 18. Wahlperiode gegeben wurde, stellt es eine besondere psychische Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ermittlungsumfeld von Kindesmissbrauch dar, dass sie nach dem derzeit geltenden Rechtsrahmen häufig nicht in der Lage sind, Täter mittels IP-Adresse zu ermitteln. Es wurde im Ausschuss unter anderem berichtet, dass es besonders schlimm sei, wenn man wisse, dass gerade ein Missbrauch stattfinde, man aber aufgrund des fehlenden rechtlichen Instrumentariums letztlich nicht eingreifen könne, obwohl es - wenn entsprechende Speicherfristen bestünden - technisch möglich wäre, die Täter zu ermitteln und den Kindern zu helfen. Die Staatsregierung setzt sich seit langem dafür ein, dass der Bund die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Über diese Bemühungen und woran sie bislang scheitern, wird durch das Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 19.07.2022, Drs 18/23723 berichtet.

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