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15.05.2024

Austausch mit niedergelassenen Kinderärzten

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb ist auch deren medizinische Versorgung eine andere. Mit der kinderärztlichen - insbesondere ambulanten - Versorgung hat sich der Arbeitskreis für Gesundheit, Pflege und Prävention in dieser Woche mit den Pädiatern Dr. Christian Voigt, Stadtbergen, Dr. Anke Steuerer, Augsburg, und Dr. Stephan Schwarz, Günzburg, sowie Dr. Michael Hubmann, stv. Landesvorsitzender BVKJ Bayern ausgetauscht.

Foto: CSU-Fraktion
Klar ist: Um die ambulante Versorgung sicherzustellen, steht den Kassenärztlichen Vereinigungen bei Unterversorgung oder drohender Unterversorgung ein differenziert bestückter Instrumentenkasten zur Verfügung. Im Bereich der niedergelassenen Allgemeinmediziner wird Unterversorgung angenommen, wenn 75 Prozent oder weniger der Hausarztsitze in einer Planungsregion besetzt sind.

Im Bereich der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte dagegen wird eine Unterversorgung erst dann angenommen, wenn 50 Prozent oder weniger der Arztsitze besetzt sind. Da Kinder- und Jugendärzte sozusagen die Hausärzte für unter 18-Jährige sind, ist diese Regelung unverständlich.

Der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath unterstrich: „Wir brauchen auf der einen Seite insgesamt mehr Medizinerinnen und Mediziner. Die Anpassung bei der Landarztquote für die Kinder- und Jugendärzte war hier ein wichtiger Schritt. Zudem müssen die Schwellenwerte angeglichen und Unterversorgung sowohl im niedergelassenen allgemeinärztlichen wie im pädiatrischen Bereich bereits ab einem Versorgungsgrad von 75 Prozent angenommen werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können dann früher eingreifen, schneller gezielte Anreize zur Wiederbesetzung der Arztsitze setzen und so die Versorgung verbessern.“
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